Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen der Geo Systeme GmbH

1. Geltung der Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen
Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Reparaturen gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten weder ganz noch teilweise, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Nebenabreden und sonstige Ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsschluß
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Steuern (insbesondere der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer), öffentlichen Abgaben insbesondere Zölle) sowie der Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung.

3.2 Wir sind berechtigt, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen und Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Rücktrittsrecht.

3.3 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart sind alle Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum in bar und ohne Abzug fällig.

3.4 Die Zahlung mit Wechseln bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung In jedem Falle werden Wechsel und Schecks nur erfüllungshalber angenommen. Diskontspesen sowie bankübliche Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn wir endgültig über den geschuldeten Betrag verfügen können.

3.5 Die Zurückbehaltung von Zahlungen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die nicht rechtskräftig festgestellt sind oder von uns nicht anerkannt werden, ist unzulässig.

3.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens durch den Kunden berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.

3.7 Erhalten wir nach Vertragsabschluß Kenntnis von Tatsachen, die zu begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit eines Kunden Anlaß geben, sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen bzw. Reparaturen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen. Zu begründeten Zweifeln Anlaß geben insbesondere Scheck- und Wechselproteste sowie ein Zahlungsverzug des Kunden. Werden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist durch den Kunden nicht erbracht, so können wir von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.

4. Lieferung

4.1 Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine und- fristen bedarf der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Abschluß des Kaufvertrages zu laufen, jedoch nicht bevor der Kunde alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Angaben und Unterlagen mitgeteiIt bzw. geliefert hat. Liefertermine und -fristen sind eingehalten, wenn zu dem jeweiligen Zeitpunkt die Ware unser Werk verlassen hat und die Versandbereitschaft dem Kunden durch uns mitgeteilt worden ist.

4.2 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten Betriebsstörungen, Arbeitkämpfen, Versandsperren oder sonstigen behördlichen Anordnungen - sind wir für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung entbunden: laufende Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang. Dauern die störenden Ereignisse länger als sechs Monate, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle ausgeschlossen.

5. Versand, Gefahrübergang, Abnahme

5.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Wahl der Versandart bleibt uns vorbehalten.

5.2 Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten abgeschlossen.

5.3 Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Ware oder Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Dies gilt auch, sofern Teillieferungen erfolgen. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über.

5.4 Wird die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Bei Lagerung in unserem Werk können wir mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angebrochenen Monat, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, berechnen. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über die Ware zu verfügen.

5.5 Nimmt der Kunde die Ware endgültig nicht ab, so werden dem Kunden 30 %des Rechnungsbetrages als Mindestschaden in Rechnung gestelIt. Dem Kunden und uns bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens vorbehalten.

5.6 Wir sind zu Teillieferungen in angemessenem Umfang berechtigt.

6. Mitwirkungspflicht des Kunden
Vor Inbetriebnahme der Ware hat der Kunde zu überprüfen, daß die von uns in der Bedienungsanleitung angegebenen Spezifikationen nicht überschritten werden; ferner verpflichtet sich der Kunde für die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Sicherheitsvorschriften für den Betrieb der Ware(Laservorschriften etc.) Sorge zu tragen

7. Gewährleistung

7.1 Wir leisten Gewähr, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht mit Mängeln behaftet ist, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört. Dies gilt nicht für gebrauchte Waren, die wie besichtigt und unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft werden.

7.2 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

7.3 Bei Mängeln der Lieferung beschränken sich unsere Verpflichtungen nach unserer Wahl - auf Reparatur oder Ersatz mangelhafter Ware. Hierzu hat uns der Kunde angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Reparatur oder Ersatzlieferung endgültig fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

7.4 Der Kunde übernimmt die Kosten der Versendung der Ware an unser Werk; wir übernehmen alle übrigen Transportkosten sowie die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung angefallenen Materialund Arbeitskosten, sofern und soweit ein durch den Kunden gerügter Mangel tatsächlich besteht. Darüberhinaus gilt § 476a Satz 2 BGB. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für Nachbesserungsarbeiten läuft die ursprüngliche Verjährungsfrist. Im Falle von Ersatzlieferungen beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate ab dem Tag des Gefahrübergangs, sofern nicht der Zeitpunkt zu dem die ursprüngliche vertraglich vereinbarte Verjährungsfrist endet, später liegt.

7.5 Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen. Diese Beschränkung giIt nicht, wenn die Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten gerichtlich nicht durchsetzbar sind oder eine gerichtliche Inanspruchnahme unzumutbar ist.

7.6 Unsere Gewährleistung entfällt, falls die Beschaffenheit der Ware durch unsachgemäße Installations- oder Mangelbeseitigungsversuche des Kunden oder Dritter mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird. Darüber hinaus entfälIt unsere Gewährleistung, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht innerhalb von 6 Tagen nach Abnahme und versteckte Mängel nicht innerhalb von 6 Tagen nach deren Kenntniserlangung uns schriftlich angezeigt hat.

7.7 Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so hat der Kunde uns alle hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

8. Reparatur- und Installationsleistungen
Für Reparatur-und lnstallationsleistungen, die außerhalb der Gewährleistung erfolgen, gilt folgendes:

8.1 Die Lieferung der defekten Ware an uns bzw. die Anforderung eines unserer Service-Techniker giIt als Auftragserteilung zur Überprüfung der notwendigen Reparaturmaßnahmen auf Kosten des Kunden. Das Ergebnis der Überprüfung und die voraussichtlich durchzuführenden Arbeiten werden in den Reparaturauftrag aufgenommen. Eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält der Kunde nur auf ausdrücklichen Wunsch. Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, sind wir beautragt, die Ware nach pflichtgemäßem Ermessen und ohne Rücksprache mit dem Kunden instandzusetzen. Wir werden alle Ersatzteile zur Verfügung stellen, die notwendig werden, um die Ware instandzusetzen. Werden defekte Teile durch neue Teile ersetzt, so werden wir Eigentümer der defekten Teile. Unsere zeitlichen Angaben hinsichtlich Beginn, Dauer und Beendigung der Arbeiten sowie Ersatzteillieferungen sind nur dann für uns bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Service-Techniker sind nicht vertretungsberechtigt.

8.2 Der Kunde muss alle zur Durchführung der Reparatur bzw. der Installation notwendigen und zumutbaren Vorbereitungen treffen und uns bei der Durchführung nach Kräften unterstützen. Er ist insbesondere verpflichtet, uns seine Beobachtungen betreffend den Defekt der Ware mitzuteilen, die Durchführung der Reparatur- und Installationsleistungen ohne Unterbrechung zu ermöglichen, uns bei Reparaturen und Installationen außerhalb unserer Werkstätten die erforderlichen Hilfsmittel, Räume sowie Hilfspersonal kostenlos zur Verfügung zu stellen und alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

8.3 Sofern nicht ein Festpreis vereinbart worden ist, werden dem Kunden die Reparaturen und lnstallationen entsprechend dem Zeit-, Material und Reisekostenaufwand aufgrund unserer zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Stundensätze und Preislisten berechnet. Muss die Ware zur Durchführung der Reparatur in unsere Werkstätte gebracht werden, so trägt der Kunde die Kosten des Hin- und Rücktransportes. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, gilt beim Einsatz von Service-Technikern unser Sitz oder nach unserer Wahl der letzte Einsatzort des Service-Technikers als Ausgangspunkt und, falIs eine Rückkehr dorthin tatsächlich erfolgt, als Rückreiseziel. Der Kunde trägt sämtliche Mehrkosten, die durch die vorzeitige Anforderung eines unserer Service- Techniker durch den Kunden oder durch nicht von uns verschuldete Unterbrechungen der Arbeiten entstehen. Dies gilt auch, wenn über den üblichen Rahmen hinaus Spezialwerkzeuge erforderlich werden oder die Reparatur oder lnstallation nicht an Ort und Stelle, sondern nur in unseren Werkstätten ausgeführt werden kann oder die Arbeiten beim Eintreffen unseres Service-Technikers bereits anderweitig erledigt sind.

8.4 Wir sind berechtigt, Dritte mit der Reparatur und der Installation der Ware zu beauftragen.

9. Haftung
Wir haften für von uns verursachte Schäden nur, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Für Schäden, die andere als gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte grob fahrlässig verursacht worden sind, haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens. Diese Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für vor- und außenvertragliche Ansprüche. Sie erfassen jedoch nicht die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie Ansprüche wegen des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, soweit die Zusicherung der Eigenschaft dazu bestimmt war, den Kunden gerade gegen den eingetretenen Schaden zu schützen.

10.Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte an der Ware, insbesondere an der darin enthaltenen Software verbleiben bei uns, Wir räumen demKunden eine einfache Lizenz ein, die von uns in der Ware installierte Software zu nutzen. Der Kunde darf die Software an Dritte nur zusammen mit der gesamten von uns gelieferten Ware weitergeben. Der Kunde verpflichtet sich, dem Dritten den Text dieser Ziffer 10 zur Verfügung zu stellen und ihm die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen, die der Kunde selbst insoweit eingegangen ist. Das Nutzungsrecht des Kunden erlischt mit der Weitergabe der Software. Im übrigen ist der Kunde zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder sonstigen Nutzung der Software nicht berechtigt.

11.Eigentumsvorbehalt

11.1 Bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor.

11.2 Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde lediglich berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Andere unser Eigentum gefährdende Verfügungen sind ausgeschlossen. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen tritt dieser schon jetzt als Sicherheit an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir können diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung der gelieferten Waren widerrufen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

11.3 Jede Be- oder Verarbeitung nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Erfolgen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, ebenfalls unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, so erwerben wir Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises zu dem entsprechenden Kaufpreis für die anderen Waren.

11.4 Der Kunde wird uns jederzeit alle gewünschten Informationen über die Waren und über Ansprüche, die hiernach an diesen abgetreten sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf den Liefergegenstand hat uns der Kunde unverzüglich und unter Angabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Er wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde.

11.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere gesamten Forderungen um mehr als 20 %, so werden diese von uns auf Verlangen des Kunden freigegeben.

11.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme der gelieferten Waren berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

11.7 Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, wird der Kunde alles tun, um uns unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Kunde wird an allen Maßnahmen, wie beispielsweise Registrierung, Publikation usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.

11.8 Auf Verlangen von uns ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware angemessen zu versichern und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an uns abzutreten.

12.Verschiedenes

12.1 Bestimmte Waren unterliegen deutschen und amerikanischen AusfuhrkontrolIbestimmungen, ihre Ausfuhr aus Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Frankfurt am Main und des Office of Export Control in Washington möglich. Der Kunde ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

12.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten.

12.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.4 Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden Frankfurt am Main. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

12.5 Die vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Geschäftsführer: Olav Köhler
Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., HRB 8802

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